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tomowi



Recht zum Dienst neu starten
14.12.04 um 09:59:41
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Tach Leute, schön mal wieder hier zu sein,

heute folgendes Problem:
ich habe da einen neuen Rechner (XP pro, SP2, nicht in der Domain) und verwende ihn für die Steuerung und Visualisierung einer Industrieanlage.

Für die Steuerung habe ich einen Dienst geschrieben, da man ihn unabhängig vom User im System Konto laufen lassen kann.

Da ich aber nun für diese Anlage verantwortlich bin und ein eventueller Produktionsausfall sehr teuer wird, darf der spätere Benutzer NICHTS !! am system ändern können; soll bedeuten er bekommt nur die allernötigsten Rechte.

Momentan ist ein einfaches Konto der Gruppe Benutzer für ihn angelegt, aber hier fehlen ihm die Rechte um den Dienst (ohne neu zu booten) neu zu starten.

Die Admin Rechte kann und will ich ihm nicht dafür geben. Also Leute, was kann ich tun ??

Ach noch was,
Unter C:\Programme\... liegt noch eine Datei , welche der User zwischendurch speichern soll. Dummerweise fehlen auch hier die Rechte. Wenn ich als Admin den Schreibschutz von der Datei wegnehme wird es mir zwar bestätigt (auch für die Unterordner, da kommt so ein Menü) aber beim nächsten öffnen der Eigenschaften ist wieder alles beim alten.

Falls euch was dazu einfällt, dann her mit den Infos

wie immer schon jetzt danke
  
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Monika
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #1 - 14.12.04 um 13:42:40
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Hallo tomowi,
hier ist die Nothilfe.."Not" wörtlich. Zwinkernd
Gruppenrichtlinien, ADM-Vorlagen, Poledit, den ganzen Kram kennst Du?
  

Grüße von Monika
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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #2 - 14.12.04 um 14:10:05
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hmm, nee; sagt mir gerade nix...sorry

bin bloß hauptberuflicher programmierer, woher soll ich sowas kennen weinend

background infos dazu wären leider zuerst von nöten, bin ganz ohr !!

aber:
die sache mit dem speichern unter C:/programme habe ich nach nur 4 std. newsgroup lesen gelöst;
die sache ist prizipiell ganz einfach, man muss nur den entsprechenden ordner rechtsklicken und kann unter freigabe und sicherheit\sicherheit alles einstellen was man will, genau wie beim domain controller.

aber, jetzt der haken:
diese menüpunkte bzw. tabs gibt es gar nicht, wenn man nicht vorher unter explorer\ansicht\dateioptionen die option einfache dateifreigebe wegnimmt

toll nicht ?...zwei sachen die wiedermal (scheinbar) nichts miteinander zu tun haben verrigeln sich gegenseitig.

wobei:
bei meinem entwicklungssystem (direkt daneben) ist die besagte option aber aktiviert und die masken sind trotzdem da......sollte einem zu denken geben.

fairerweise muss man zugeben, dass dies ein SP1 system ist, warum sollten auch SP1 und SP2 irgendwelche gemeinsamkeiten haben, da wrde man ja nur was finden.

was das erste problem angeht behaupten böse zungen
dass nur admins dienste starten können, und selbs hauptbenutzer pech haben.
  
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Monika
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #3 - 14.12.04 um 14:21:59
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Also erstmal, ich weiiß überhaupt nix.  Zwinkernd Ich suche Dir gleich noch auf die Schnelle ein paar Links. Wegen dem sichern kann man vielleicht was mit dem Taskmanager machen, aber der ist nicht so beliebt. Magst/kennst Du den?

Edit:
https://www.windowspage.net/cgi-bin/board/YaBB.pl?num=1079226404

https://www.windowspage.net/cgi-bin/board/YaBB.pl?num=1077399081

https://www.windowspage.net/cgi-bin/board/YaBB.pl?num=1078606245

Wenn noch was fehlt mußt Du Dir mal die gesamten FAQs ansehen.

Ansonsten  mußt Du Geduld haben, Zeitmangel ist im Moment überall das Hauptproblem.
  

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jmk
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #4 - 14.12.04 um 15:01:06
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hab gerade niucht viel zeit, aber ich empfehle dir einfach mal zu googeln.  vollgendes sieht vielversprechend aus bzgl der dienste:

https://www.gruppenrichtlinien.de/

http://support.microsoft.com/kb/259733

in der faq habe ich ausführlich beschrieben, wie man dateierechtigungen etc. ändert, aber das hast du ja schon heraus bekommen. hier nochmal der link der vollständigkeit halber:
https://www.windowspage.net/cgi-bin/board/YaBB.pl?num=1079226404/0#1
  

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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #5 - 14.12.04 um 18:35:58
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danke für die antworten,
aber weiter bin ich noch nicht.

@jmk
Quote:
ich empfehle dir einfach mal zu googeln. 

"scherzkeks", mache ich heute seit 8 stunden Zwinkernd
die links waren zunächs vielversprechend, aber dann...

link1
voraussetzung für die gruppenrichtlinien ist u. a. ein domaincontroller, den ich hier nicht habe (ausserdem war ich da heute selber schon ca. 1 std lang)

sollte das mit der domain nicht stimmen bitte ich um berichtigung, und sagt mir wo ich den gruppenrichtlinieneditor finde

link2
sah gut aus, aber die labern da fast nur zwecksdienste die unter einem user account laufen. meiner läuft unter "local system". (die andere sache bezieht sich auf das recht "als dienst anmelden", ich will ja nur einen restart per .bat ermöglichen)

link3
schön erklärt; solche und ähnliche erklärungen habe ich heute ca 10 gesehen und alle hatten die gleiche schwäche: sie setzen vorraus, dass die entsprechenden masken im system auch verfügbar sind. bie mir waren die heute stunden lang einfach nicht da (genaueres siehe oben)

@monika:
der letzte link kann interessant sein, wenn ich es aber recht verstehe brauche ich da evtl. ein nicht microsoft tool....da würde mein chef nicht mitmachen weinend

dummerweise muss die anlage morgen laufen, *schluck*;
wir also eine lange nacht
  
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #6 - 14.12.04 um 18:49:25
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gpedit.msc   bei Start/Ausführen
ich hoffe Du hast XP Prof, bei Home geht es nicht
welches Tool meinst Du? Poledit? Müßte es bei Microsoft geben.
sorry, keine Zeit mehr
  

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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #7 - 14.12.04 um 21:04:35
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Quote:
voraussetzung für die gruppenrichtlinien ist u. a. ein domaincontroller
Was auch immer ein Domaincontroller ist, ich habe an meinem Einzelplatz-Rechner bestimmt keinen und ich komme mit gpedit.msc da dran.
Computerkonfiguration kannst Du da machen.

Für Benutzerkonfiguration:
Quote:
Der Gruppenrichtlineneditor hat gegenüber von Poledit eine entscheidenden Nachteil: Damit vorgenommen Einstellungen gelten systemweit, d.h. für alle Benutzer!
aus
Download für Poledit
Quote:
Erstellen Sie eigene ADM-Vorlagen, oder laden Sie unsere fertigen Scripte herunter. 

Poledit ist von Microsoft und die Vorlagen kannst Du selber machen, was soll Dein Chef da zu meckern haben?
  

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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #8 - 14.12.04 um 21:21:58
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@monika

erstmal danke für deine mühe,
ich sitze gerade an besagtem system; aufkriegen tu ich das den richtlinieneditor ja...aber:
das für mich entscheidende baumelement "dienst", in dem sämtliche dienste des rechners sind und ich nur den richtigen anklicken und konfigurieren müsste, ist nicht da!!
ich habe heute aber schon einen screenshot gesehen bei dem das dumme ding da war....ich habs aber nicht

was soll ich denn tun weinend

poledit werd ich mir als nächstes genau ankucken und wohl auch testen, das es von MS ist soll mir nur recht sein.
  
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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #9 - 14.12.04 um 22:03:02
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poledit bringt mich nicht weiter, hab mir das alles angesehen, aber ich finde nichts dass mich betrifft.

allerdings habe ich gpedit.msc mit unserem domainserver versucht; da passiert das gleiche wie hier lokal....also kein unterschied

aber klärt doch bitte mal folgendes für mich:
dieser screenshot von gruppenrichtlinien.de hat viel mehr einträge in seinem baum als ich
unter Computerkonfiguration/Windows-Einstellungen/Sicherheitseinstellungen hat der 9 unterordner und ich 5

einer von ihm ist "systemdienste", der fehlt mir; habt ihr den ??

ich glaube in diesem link

http://www.gruppenrichtlinien.de/

sind die bilder, recht schön beschrieben wie es weitergeht, aber nicht wie man an die masken kommt, wenn sie nicht da sind

schaut mal bitte obs bei euch aussieht wie bei denen oder eher bei mir
  
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #10 - 14.12.04 um 23:11:41
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An meinem Einzelplatz-Rechner sieht's wohl mehr so aus wie bei Dir, also keine Systemdienste. Ich schätze an meinem Rechner im Netzwerk sieht es so aus wie in dem genannten Screenshot. Da gehe ich jetzt aber nicht für Dich gucken, da ist mir der Weg zu weit und was soll es Dir auch bringen? Ich sehe nur 2 Möglichkeiten für Dich:
1. Deinen Chef um Zeit bitten und hier auf die Auskenner warten.
2. Wenn er ungnädig ist,  Deine Steuerung nicht als Dienst, sondern als Programm laufen zu lassen. In den Autostart (Benutzer) packen oder über gpedit (Computer)Windowseinstellungen/Scripts/Starten
Wenn's Dir nicht hilft, bringst Dich ja vielleicht auf eine Idee?
Sorry, ich kann nur raten.
  

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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #11 - 15.12.04 um 08:37:39
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moin,

ich bezweifle dass es an deinem anderen rechner anders aussieht. Ich habe es an 4 systemen (2k in der domain, XP pro in der domain, XP pro einzelplatz, 2k server mit domaincontroller) unterschiedlicher art getestet, das ergebnis ist immer gleich.

zu1
zeit, hmm würde er mir sicher geben, dummerweise steht von seiten des kunden der termin fest

zu2
hier an der stelle mal eine belehrung an alle da draussen im netz (von denen gibt es sehr viele) die glauben man einen dienst als applikation oder umgekehrt laufen lassen.

VERGESST ES !!

die programme sind schon vom quellcode her von beginn der entwicklung an als dienst ODER applikation angelegt und bedürfen unterschiedlicher sofwareinterner strukturen.

nur wer im besitz der quellcodes ist hat überhaupt die chance so eine änderung zu machen.
vor ein paar wochen hatte ich das vergnügen ein "normales" windows programm als dienst umzuschreiben. bis die sache läuft und die masken wieder was anzeigen sind mal eben eineinhalb wochen rum.
  
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #12 - 15.12.04 um 08:53:35
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Tja, da habe ich mich verschätzt. Ich habe ja auch nur geraten. Zwinkernd Ergibt sich wohl auch aus dem Kapitel "Systemdienste" in dem genannten Link. Mir ist das zu kompliziert.

Quote:
dummerweise steht von seiten des kunden der termin fest 
Sicher nicht erst seit gestern. Hättest hier früher fragen müssen. Elmar weiß die Antwort auf Deine Frage, aber Elmar hat auch Termine. Zwinkernd
Was machst Du jetzt?
  

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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #13 - 15.12.04 um 09:59:01
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Quote:
Hättest hier früher fragen müssen


mir war im vorfeld nicht klar dass diese kleine rechtezuweisung so ein drama wird

Quote:
Was machst Du jetzt?


woher soll ich das wissen ??

eigentlich sind alle meine quellen ausgeschöpft, bleibt mir nur noch die MSDN; und dort was zu finden gleicht der nadel im heuhaufen (die tatsache das dort alles in englisch ist macht es zumindest nicht leichter)
  
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #14 - 15.12.04 um 10:17:08
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Ja, tust mir schon leid, ich sitze auch oft wegen einer nicht geahnten Kleinigkeit in der Kacke und kriege dann die Krise........ Da hilft nur Ärger vergessen, nicht jammern, die Gehirnzellen anstrengen. Eine Idee habe ich noch, aber ich weiß nicht, ob das geht.
Kann man in den Taskmanager Dienste setzen? Der ist selber ein Dienst. Da kannst Du Uhrzeiten festlegen, wann Dein Dienst laufen soll. Über msconfig mußt Du die Einstellung "Normaler Systemstart" haben (alle Gerätetreiber und Dienste laden).
Versuch macht klug. Denk Dir erstmal eine Notlösung aus.
Als Kunde kenne ich das zu gut: das ist bis auf eine Klitzekleinigkeit fertig, so wird es aussehen..........

oder kann man über Start/Einstellung/Systemsteuerung/Verwaltung/Dienste
was machen?
  

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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #15 - 15.12.04 um 10:27:55
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Quote:
Method 3: Grant Rights Using Subinacl.exe
The final method for assigning rights to manage services is to use the Subinacl.exe utility from the Windows 2000 Resource Kit. The syntax for this is:
SUBINACL /SERVICE \\MachineName\ServiceName /GRANT=[DomainName\]UserName[=Access]
Notes
The user executing this command must have administrator rights in order for it to complete successfully.


If "MachineName" is omitted, the local machine is assumed.


If "DomainName" is omitted, the local machine is searched for the account.


Although the syntax example indicates a user name, this will work for user groups as well.


The values that 'Access' can take are:


   F : Full Control
   R : Generic Read
   W : Generic Write
   X : Generic eXecute
   L : Read controL
   Q : Query Service Configuration
   S : Query Service Status
   E : Enumerate Dependent Services
   C : Service Change Configuration
   T : Start Service
   O : Stop Service
   P : Pause/Continue Service
   I : Interrogate Service
   U : Service User-Defined Control Commands
If 'Access' is omitted then 'F (Full Control)' is assumed.


Subinacl supports similar functionality in relation to files, folders, and registry keys. Refer to the Windows 2000 Resource Kit for more information.


mal sehen ob das hier auch bei XP geht
  
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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #16 - 15.12.04 um 10:46:28
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Quote:
Method 2: Grant Rights Using Security Templates
This method is very similar to Method 1, but it uses Security templates to change the permissions on system services. To do this, follow these steps:
Click Start, click Run, and then type MMC.


On the Console menu, click Add/Remove Snap-in.


Click Add.


Select the Security Configuration and Analysis snap-in, and then click Add.


Click Close, and then click OK.


In the MMC, right-click the Security Configuration and Analysis item, and then click Open Database.


Give a name for the database, and then browse to where you would like to store it.


When prompted, select a Security Template to import. For example, the "basicwk.inf" contains values for the standard settings found on a Windows 2000 Professional computer.


In the MMC, right-click the Security Configuration and Analysis item, and then click the Analyze Computer now option. Choose a location for the log file, when prompted.


After analysis is complete, configure the service permissions as follows:


Double-click the System Services branch in the MMC.


Right-click the service that you want to change, and then click Security.


Click Edit Security.


Add user accounts as required, and configure the permissions for each account. By default, the user will be granted "Start, stop and pause" permissions.


To apply the new settings to the local computer, simply right-click the Security Configuration and Analysis item, and then click the Configure Computer Now option.



It is also possible to export your modified settings from the MMC and apply these to multiple machines using the SECEDIT command-line tool that ships with Windows 2000. For more information on using SECEDIT type the following at the command prompt:

secedit /?
NOTE: Applying the settings in this way will re-apply all of the settings in the template and so may override other file, registry, or service permissions set by other means.


Halleluja!!

auf diese art kam ich doch tatsächlich an die lange gesucht maske...zumindest auf meinem entwicklungssystem.
ich werde jetzt mal die sache auf dem testrechner ausprobieren.
  
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Monika
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #17 - 15.12.04 um 11:02:44
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Dann drücke ich Dir die Daumen!
Ich habe Dir wohl viele unsinnge Ideen genannt, weil ich das ganze nicht blicke, nur das noch:
Quote:
...aber hier fehlen ihm die Rechte um den Dienst (ohne neu zu booten) neu zu starten....
.... ich will ja nur einen restart per .bat ermöglichen.....

Restart falls was ausfällt?
Könntest Du dann nicht noch einen 2. Dienst einbauen, der den 1. Dienst überwacht und notfalls den Restart übernimmt?
Wünsche Dir Glück.  Smiley
  

Grüße von Monika
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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #18 - 15.12.04 um 13:14:14
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war wieder nix weinend

prinzipiell hats funktioniert, aber es gibt fehlermeldungen die ich nicht will. notfalls könnte man damit jetzt leben, wäre da nicht eine wirklich saudumme nebenwirkung der ganzen aktion:

sämtliche anderen system einstellungen hat es mir dabei versaut

ich weis leider nicht alle die es betrifft, somit kann ich das risiko nicht eingehen, dass sich wochen später (z. b. weil das passwort des users doch abläuft) die anlage abschaltet.

unmittelbare auswirkung war z. b. das fehler sämtlicher (existierender) user auf dem anmelde bildschirm.

Quote:
Restart falls was ausfällt?


ja, ich habe mehrere watchdogs für die überwachung einiger tcpip verbindungen, welche unter umständen abreissen können

wenn die nicht von selber wiederkommen (sollte aber sein) muss der user die möglichkeit haben per knopfdruck den dienst neu zu starten.


ich versuch jetzt mal die sache mit der subinacl.exe,
laut der downloadseite von microsoft ist das ding auch für XP pro gedacht

auf ein neues unentschlossen
  
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #19 - 15.12.04 um 14:44:54
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Ist doch spannend Zwinkernd und Du kriegst das schon irgendwie hin. Jetzt muß ich Dich alleine lassen. Zwinkernd
Wenn nix klappt..... Du bist doch Programmierer!
Quote:
wenn die nicht von selber wiederkommen (sollte aber sein) muss der user die möglichkeit haben per knopfdruck den dienst neu zu starten.

Dann mußt Du was basteln, zum Beispiel: Knopfdruck schickt „Nachricht“ an ein schlummerndes Programm, welches den Dienst neu startet.
Das schlummernde Programm mußt Du so machen, daß es das Recht hat den Dienst aufzurufen und die „Nachricht“ vom User akzeptiert.

Hoffe morgen eine Erfolgsmeldung von Dir zu finden.  Smiley
  

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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #20 - 15.12.04 um 17:17:58
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ES LÄUFT Lächelnd

just in time zum feierabend und schon nach nur 3 tagen intensiver suche ist das problem gelöst

microsoft bietet ein kleines tool mit namen

subinacl.exe

zum download an; dieses muss man nur installieren und einen ganzen befehl mit ein paar commandline parametern in die dos shell eintippen. schon läufts.

alles in allem incl. download ca 10 minuten

tja leute, wissen ist macht
  
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Elmar Herzog
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #21 - 16.12.04 um 10:49:42
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Hallo,

noch ein paar Hinweise für's nächste Projekt:  Zwinkernd

1. Thema "Freigaben und Berechtigungen":
Grundsätzlich braucht man dafür das NTFS-Dateisystem. Bei Windows XP Home kann man Berechtigungen nur im "abgesicherten Modus" ändern.

2. Thema Dienst neu starten/Software überwachen:
Bei einem professionellen Industrierechner empfiehlt es sich eine "Echo-Überwachung" mit einzubauen. Die Echo-Überwachung überprüft (je nach Einsatzgebiet) den Dienst oder das Programm alle x-Minuten/Sekunden. Sollte der Dienst/Programm nicht mehr antworten, wird entweder der Dienst sofort angehalten und neu gestartet oder auch der komplette Rechner neu gebootet. So können Ausfälle der Software auf ein Minimum reduziert werden.
Als Softwarentwickler heisst das also: Er muss zwei Programme/Dienste entwickeln. Das Hauptprogramm und die Echo-Überwachung.
Je nach Sicherheit kann man auch mehrere Echo-Überwachungsprogramme laufen lassen. Stimmt eine Rückmeldung einer Echo-Überwachung beim synchronisieren nicht überein, dann muss gehandelt werden.
  

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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #22 - 16.12.04 um 17:43:19
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Hi Elmar,
zu 1. Den Link für NTFS hatte ich gesetzt.
zu 2.
Quote:
Könntest Du dann nicht noch einen 2. Dienst einbauen, der den 1. Dienst überwacht und notfalls den Restart übernimmt? 
da war ich doch schon nah dran, werde mir den Begriff "Echo-Überwachung" merken.

Kriege ich Punkte für meine Puzzle-Stücke-Ahnung? Laut lachend Habe mich aber nur eingemischt, weil tomowi so verzweifelt Zwinkernd war. Demnächst halte ich mich aus sowas lieber raus.

Interessieren würde mich aber noch, wieso es diese Unterschiede bei gpedit.msc gibt.  NTFS habe ich doch auch. Hat nur der Netzwerk-Administrator den ganzen Baum bei den Gruppenrichtlinien?
  

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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #23 - 16.12.04 um 18:27:05
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Hallo,

Quote:
Hat nur der Netzwerk-Administrator den ganzen Baum bei den Gruppenrichtlinien?
Grundsätzlich sollten und dürfen nur Admins Gruppenrichtlinien ändern. Was genau angezeigt wird, dass hängt vom verwendeten Service Pack ab. Desweiteren kann man bestimmte Filter setzen und über die Registrierungsdatei bestimmte Zweige deaktivieren.
  

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tomowi



Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #24 - 18.12.04 um 10:44:14
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tach nochmal,

ich kanns mir heute hier nicht verkneifen das letzte wort im thread zu haben, zumal das beitrag 50 ist und ich damit auf eine beförderung von euch hoffe Laut lachend

Quote:
Als Softwarentwickler heisst das also: Er muss zwei Programme/Dienste entwickeln. Das Hauptprogramm und die Echo-Überwachung.


ist ja nicht so das wir da nicht ähnliches hätten, nur überwachen wir nicht den dienst selber, sondern seine tcpIp verbindungen mittels eines watchdog signals; wenn es sich nicht bei jeder sendung ändert ist was faul.

leider kann ich nicht zu jedem beliebigen zeitpunkt im prozess den dienst einfach neustarten. vielmehr muss es der user entscheiden, bzw. sein vorarbeiter, da der die konsequenzen eines abgebrochenen anlagen durchlaufes ausbaden muss.

da also ein angemeldeter windows user diesen restart auslöst, reicht es uns wenn dieser die rechte dafür hat. die zu vergeben ist einfach und geht schnell, vorausgesetzt man hat 3 tage recherchiert wies geht Zwinkernd

die anlage läuft jetzt im übrigen so wie sie soll.
  
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cdk
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #25 - 18.12.04 um 12:00:13
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Hey junior! Zwinkernd

Danke mal für den Tipp!
  

Grütze, cdk

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Elmar Herzog
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Re: Recht zum Dienst neu starten
Antwort #26 - 18.12.04 um 20:32:42
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Hallo,

Quote:
muss es der user entscheiden, bzw. sein vorarbeiter, da der die konsequenzen eines abgebrochenen anlagen durchlaufes ausbaden muss.
Dann könnte z.B. die Echo-Überwachung/Watchdog eine Windows-Meldung ausgeben. Nun kann die entsprechende Person entscheiden, weiter so, Dienst neu starten oder einen Zeitpunkt für den Neustart festlegen. Alles andere regelt das Programm von selbst...
  

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